Die schulpflichtige Jugend half tatkräftig bei den Erntearbeiten auf fremdem Boden mit. Ein Schulbesuch fand im Sommer kaum statt. So berichtete ein sächsischer Lehrer, der die Verhältnisse kannte:
"...Im Mai beginnt dann die für die Schule so traurige Zeit des Rübenverziehens, Rüben- und Kornhackens; denn alles Korn mit Ausnahme des Roggens, besonders aber das Sommerkorn wird gedrillt und gehackt. In die schlimmste Zeit werden allgemein die Verziehferien gelegt, meistens gleich im Anschluß an die Pfingstferien. Inzwischen beginnt die Heuernte; wiederum begiebt sich die gesamte arbeitsfähige Dorfjugend, Knaben und Mädchen, auf die Wiese zum Wenden, Zusammenhäufen, Aufladen bezw. Nachharken des Heues. (...) Am schlimmsten ist dann das Kartoffelroden, wozu drei Wochen Ferien erteilt werden. Die Kinder haben ähnlich wie beim Rübenverziehen ganz schwarze Hände, von der anhaltenden und anstrengenden Arbeit des Kartoffelauflesens, Zusammenschleppens vom frühen Morgen bis späten Abend erscheinen sie nachher ganz abgestumpft und verkommen. Auch beim Rübenroden erhalten sie ihr Teil, wenn auch hier nur aushilfsweise oder in Gemeinschaft mit den Eltern. Zwischendurch verrichten sie noch die erforderlichen häuslichen Erntearbeiten und helfen bei guten Freunden, Nachbarn und Bekannten."
(Agahd, K.: Kinderarbeit und Gesetz gegen die Ausnutzung ... Jena 1902, S.132f.)
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